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   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B   

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https://dejure.org/2011,33863
BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B (https://dejure.org/2011,33863)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B (https://dejure.org/2011,33863)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 55/10 B (https://dejure.org/2011,33863)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B
    12 Dieser Differenzierung entsprechen auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.5.1998, dass nicht schon die Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung von K(Z)ÄVen zum Ausschluss von der Mitwirkung als ehrenamtlicher Richter führt (BSGE 82, 150 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4).

    Der Senat hat bei dieser Entscheidung auch auf die Funktionsfähigkeit der Spruchkörper iS des § 10 Abs. 2 SGG iVm § 12 Abs. 3 SGG abgestellt (BSGE 82, 150, 154 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 16).

    Die Mitwirkung als Mitglied der Vertreterversammlung an einem Beschluss, auf dessen Rechtmäßigkeit es im Rechtsstreit ankommt, fällt ebenfalls nicht unter § 60 Abs. 2 SGG (BSGE 82, 150 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B
    16 Es ist anerkannt, dass abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper ausnahmsweise unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über unzulässige Ablehnungsgesuche entscheidet (vgl BVerfG , NJW 2007, 3771; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).

    Eines gesonderten Beschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht (vgl BSG SozR 4- 1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8).

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 29.12.2011 - B 13 SF 3/11 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung - Absehen von der Kostenerhebung -

    Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 30. März 2011 - B 6 KA 55/10 B - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 9.2.2011 (B 6 KA 55/10 B) hat der 6. Senat des BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil des LSG zurückgewiesen und dem Kläger (Erinnerungsführer) die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt (§ 197a Abs. 1 Satz 1 Halbs 3 SGG iVm entsprechender Anwendung von §§ 154 ff VwGO) .

    Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat am 30.3.2011 (B 6 KA 55/10 B) die auf den Erinnerungsführer als Kostenschuldner entfallende Verfahrensgebühr nach Nr. 7502 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zum GKG in Höhe von 1312 Euro festgesetzt.

    Der Antrag, in dem Verfahren B 6 KA 55/10 B gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG von der Kostenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung abzusehen, ist als Erinnerung iS von § 66 Abs. 1 GKG auszulegen, weil er nach Zugang der Kostenrechnung gestellt worden ist (vgl BVerwG Beschluss vom 25.1.2006 - 10 KSt 5/05 ua - NVwZ 2006, 479 - Juris RdNr 1; BGH Beschluss vom 15.8.2002 - I ZA 1/01 - NJW 2002, 3410; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl 2011, § 21 GKG RdNr 54) .

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 48/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - absoluter Revisionsgrund der nicht

    Der Senat verweist insoweit auf die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Streitsachen B 6 KA 47/10 B, B 6 KA 50/10 B, B 6 KA 51/10 B, B 6 KA 52/10 B, B 6 KA 54/10 B, B 6 KA 55/10 B, B 6 KA 56/10 B und B 6 KA 57/10 B.
  • BSG, 12.05.2010 - B 6 KA 48/10 B
    Der Senat verweist insoweit auf die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Streitsachen B 6 KA 47/10 B, B 6 KA 50/10 B, B 6 KA 51/10 B, B 6 KA 52/10 B, B 6 KA 54/10 B, B 6 KA 55/10 B, B 6 KA 56/10 B und B 6 KA 57/10 B.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2012 - L 18 SF 3/12
    Zwar mag es möglich sein, dass sich der Kläger im Hinblick auf die Verfahrenslaufzeit, die nach dem 12. Mai 2010 entstanden ist - also insbesondere die vor dem Bundessozialgericht bis zum 9. Februar 2011 geführte Nichtzulassungsbeschwerde (B 6 KA 55/10 B) - zulässigerweise an den EGMR wenden kann oder konnte, weil diese Verfahrenslaufzeit noch nicht Gegenstand der früheren Individualbeschwerde gewesen ist.
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung

    Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers blieben ohne Erfolg (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.5.2010 - L 3 KA 280/04; Beschluss des Senats vom 9.2.2011 - B 6 KA 55/10 B) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 22/13
    Zwar erscheine es möglich, dass sich der Kläger im Hinblick auf die Verfahrenslaufzeit, die nach dem 12. Mai 2010 entstanden sei - also insbesondere die vor dem Bundessozialgericht bis zum 9. Februar 2011 geführte Nichtzulassungsbeschwerde (B 6 KA 55/10 B) - zulässigerweise an den EGMR wenden könne oder habe wenden können, weil diese Verfahrenslaufzeit noch nicht Gegenstand der früheren Individualbeschwerde gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 10 SF 6/13
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG wies das BSG mit Beschluss vom 9. Februar 2011 (B 6 KA 55/10 B) zurück.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2017 - L 3 KA 97/16
    Die hiergegen vom Kläger eingelegten Rechtsmittel - gerichtet auf eine vollständige Vergütung seiner für diesen Zeitraum geltend gemachten Honoraranforderungen über 674.102,66 DM - blieben erfolglos (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 2010 - L 3 KA 280/04 - die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) hat das Bundessozialgericht (BSG) durch Beschluss vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 55/10 B - zurückgewiesen).
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